Die Klosterhofmark Gempfing

Ansicht von Gempfing, um 1740
Ansicht von Gempfing, um 1740

Das Kloster Sankt Walburg in Eichstätt war bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1806 Grund-, Gerichts- und Patronatsherr in Gempfing. Im Kloster hängt heute noch ein Ölbild mit einer Dorfansicht aus der Zeit um 1740. Der Blick des Betrachters wird auf die drei Gotteshäuser (Pfarrkirche, Sebastianskapelle, Marienkapelle) und die unmittelbar unterhalb gruppierten Höfe gelenkt. Ganz links steht das Anwesen des Pfründners (Präbendars), oberhalb liegen der Maierhof und das Taferneranwesen, an seinem giebelständigen Erker gut zu erkennen. Fast auf Höhe der Kirchen befindet sich der Pfarrhof, der nach den Verwüstungen des Spanischen Erbfolgekrieges zu Beginn des 18. Jahrhunderts neu gebaut wurde. Unterhalb sieht man das Gerichtsdienerhaus und das stattliche Anwesen des Hofmarksrichters. Gegenüber den Herrschaftsgebäuden tritt die Darstellung der grundherrlichen bäuerlichen Anwesen sehr stark in den Hintergrund. Die Bauernhäuser sind als einstöckige Steinbauten mit Ziegeldach zu erkennen. Die freistehenden Stadel- und Stallbauten sind als strohgedeckte Holzbauten mit Vollwalmdach errichtet. Nach Art eines Votivbildes wurde der Ort dem Schutz der hl. Walburga anheimgestellt.

 

Die Anwesen in Gempfing gehörten bereits zur Gründungsausstattung des Klosters St. Walburg in Eichstätt im Jahre 1035. Die Erhebung zur Hofmark erfolgte im Jahre 1310. Zur Regelung ihrer Aufgaben reiste die Äbtissin ursprünglich jährlich mit ihrem Gefolge nach Gempfing, wo sie im Maierhof drei Tage lang verköstigt wurden. An einem Tag wurden auch die Bauern, die „aigen Rauch“ hatten also im Besitz einer eigenen Herdstätte waren , zum jährlichen Bauding in den Maierhof bestellt. Dort wurden alle örtlichen Angelegenheiten vor der Äbtissin verhandelt: Die Bauern lieferten ihre Reichnisse ab, aufgelassene Höfe wurden neu vergeben, alte Besitzrechte neu bestätigt usw. Im 17. Jahrhundert wurde die Hofmarksherrschaft neu organisiert. Das Kloster setzte einen eigenen Beamten, den Klosterhofmarksrichter, ein. Er wohnte im Hofmarksrichterhaus und konnte somit die juristischen Belange vor Ort regeln. Ihm war ein Gerichtsdiener zur Seite gestellt.

 

Die Pfarrei war seit dem späten Mittelalter dem Kloster inkorporiert. Neben dem Pfarrer gab es in Gempfing noch zwei weitere Geistliche, den Frühmesser und den Präbendar. Während die Frühmessstiftung spätestens seit dem 16. Jahrhundert mit der Pfarrstelle uniert wurde, wurde die Präbende, deren Anfänge in das 13. Jahrhundert zurückreichen, seit 1737 wieder mit einem eigenen Geistlichen besetzt. Damals wurde auch das Präbendehaus als zweigeschossiger Walmdachbau nach Entwürfen von Johann Benedikt Ettl errichtet.

 

Eine besondere Erwähnung verdient auch das Taferngebäude. Der Taferner war der Wirt im Ort, dort konnte man die Dinge des täglichen Bedarfs kaufen. Bemerkenswert ist auch ein in einer Dorfordnung aus dem 17. Jahrhundert verbrieftes Asylrecht: „Wär auch, daß ein schädlicher Mann in sein taffern kömb [...] und ihm kimdt iemand hinnach, den er beschädigt hät, so mag er ihn zu der hinter thür hin helffen, [...]  und darumb soll er niemands nichts schuldig seyn.